Wir lösen das Problem

Wir lösen das Problem im Sinne des Tierschutzes

Mehr als 50 Jahre Erfahrung ...

Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der Vergrämung von Problem-Vögeln und sind darin Experten. Insbesondere bei sehr problematischen Aufgabenstellungen können wir daher die Entscheidung welche Art der Vergrämung wir wählen, als Experten beurteilen.

Selbstverständlich werden vor jeder amtlichen Antragstellung alle möglichen Vergrämungsmöglichkeiten, wie die Installation mechanischer Abwehrmöglichkeiten oder die Vergrämung mit Raubvögeln geprüft und abgewogen.

Der VGH hat grundsätzlich eine Erlaubnis zum Töten von Tauben stattgegeben, allerdings ist die Bekämpfung sachkundigen Personen mit entsprechender Erlaubnis vorbehalten. Privatpersonen oder andere Menschen ohne Sachkunde dürfen Tauben daher nicht vergiften oder anderweitig töten :“denn die von dem Kläger begehrte Erlaubnis, gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3e TierSchG gewerbsmäßig Tauben, also Wirbeltiere, als Schädlinge zu bekämpfen, kann gemäß § 11 Abs. 2 und 2a TierSchG unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden." (OpenJur: Hessischer VGH, Urteil vom 01.09.2011 - 8 A 396/10, Zeile 28)

Wir verfügen über die notwendige Sachkunde und begleiten Sie gerne bei der Beseitigung Ihres Tauben-Problems,
auch durch alle Instanzen.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder ergänzende Unterlagen benötigen, freuen wir uns mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

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