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Verwilderte Stadttauben auf dem Betriebsgelände sowie in Produktionsstätten

In Bereichen von Betriebsgeländen siedeln sich immer mehr verwilderte Stadttauben an und verursachen durch ihre Anwesenheit Gefahren für den allgemeinen Betriebsablauf, die Betriebssicherheit sowie der allgemeinen Betriebshygiene.

Um die Wirksamkeit der einzelnen mechanischen Methoden beurteilen zu können sowie zu entscheiden, welche Vergrämungs-maßnahme alternativ dazu gewählt werden kann, ist es wichtig zu wissen, wo sich Tauben ansiedeln und welchen Platzbedarf eine Taube zum Rasten und Brüten mindestens benötigt. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie wurden diese zur Taubenabwehr unverzichtbaren Daten an frei lebenden Straßentauben erhoben (Haag-Wackernagel & Geigenfeind, 2008).

Dabei wurde festgestellt, dass sich einige ausgewachsene Straßentauben selbst durch fünf Zentimeter breite Öffnungen noch hindurchzwängen konnten. Erst Öffnungen von vier Zentimeter Breite waren „Taubensicher“. Bezüglich der Höhe erwiesen sich fünf Zentimeter hohe Öffnungen als unüberwindbares Hindernis, während sechs Zentimeter hohe Spalten für einige Individuen noch passierbar waren. Quadratische Öffnungen von sechs Zentimeter Breite und sechs Zentimeter Höhe erwiesen sich für alle Versuchstiere als zu klein, während 7 × 7 Zentimeter große Öffnungen zumindest für einen kleinen Teil der getesteten Straßentauben noch passierbar waren. Vorsprünge von nur fünf Zentimeter Breite dienten einigen wenigen Tauben noch als ausreichende Sitzgelegenheit. Erst bei einer Breite von vier Zentimetern war kein Versuchstier mehr in der Lage dort zu sitzen. Darüber hinaus wurde experimentell getestet welche Neigung eine Struktur haben muss, damit Straßentauben sich zum Rasten oder Brüten nicht mehr darauf niederlassen können. Es wurde festgestellt, dass glattes Material wie Glas oder Kunststoff mindestens eine Neigung von 25° aufweisen muss. Leicht angerautes Material wie Holz muss einen Neigungswinkel von 35° haben und relativ rauer Untergrund wie Sandstein oder grober Beton ist erst ab einem Neigungswinkel von 50° „Taubensicher“.
Andelt & Burnham (1993) geben an, dass Tauben sich auf Fenstersimsen und  Fassadenvorsprüngen niederlassen können, wenn diese breiter als sechs Zentimeter sind oder aber eine Neigung von weniger als 45° aufweisen.

Tauben sind Standorttreu, daher sind Mechanische Abwehrsysteme aufgrund der besonderen betrieblichen Gegebenheiten und der besonderen Gebäudearchitektur oftmals nicht ein- und umsetzbar und somit nicht zielführend.


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