Viel Auswahl – wenig Wirkung und oftmals Tierschutzrechtlich bedenklich ...
Auch aus rein praktischen Gründen, sind Bekämpfungsmaßnahmen gegen Straßentauben nur schwer durchführbar. Der Einsatz von Giftködern gegen Straßentauben scheitert schon daran, dass vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) derzeit keine Mittel oder Verfahren zur behördlich angeordneten Bekämpfung von Tauben zugelassen sind. In der aktuellen Liste finden sich lediglich Präparate zur Bekämpfung von Wanderratten, Hausratten und Hausmäusen.
Bei vielen mechanischen Abwehrsystemen besteht zudem eine erhöhte Gefahr von Verletzungen der Tauben beim Anfliegen oder Rasten. Mögliche Abwehrsysteme sind:
Taubenabwehrspitzen
Anbringen von Netzen aus Nylon oder Edelstahl
Spanndrähte auf Fenstersimsen
Lange dünne Edeldrahtseile auf einer drehbaren Scheibe
Akustische Abwehrsysteme
Optische Abwehrsysteme
Elektroschocksystem
Magnetfeldresonanzsysteme
Chemische Repellentien
Alle Maßnahmen sind entweder sehr schwer technisch umsetzbar oder tierschutzrechtlich höchst umstritten oder schlichtweg nutzlos